AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages.
Dies erkennt der Käufer mit seiner Bestellung ausdrücklich an.
Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt; es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, wenn unsere AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.

 

Angebote, Aufträge

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferbarkeit freibleibend.
Aufträge des Käufers werden für uns erst durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Proben und Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsursprung der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung auf genaue Masse, Farbe und Designangabe zu überprüfen. Abschlüsse und Bedingungen –insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern- werden erst durch eine schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Produktion, Auftragsänderungen und Auftragsstornierungen

Später eingehende Änderungswünsche oder Stornierungen können nur entgegengenommen werden, wenn dies produktionstechnisch möglich ist, andernfalls trägt der Käufer die Kosten bzw. er erhält die Ware wie bestellt. Mitteilung hierüber muss per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen und von uns bestätigt werden.

 

Lieferzeiten

Die Lieferzeiten betragen in der Regel etwa 10 - 12 Wochen, soweit alle Einzelheiten der Lieferung klargestellt sind, gezählt ab dem Tage der schriftlichen Auftragsbestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung in bar oder per Überweisung. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Unvorhergesehene Hindernisse, wie höhere Gewalt, Ausschuss oder andere unverschuldete Verspätungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung - gleich ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten – entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Inverzugsetzungen werden unter allen Umständen abgelehnt.
Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungen besteht nicht. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung behalten wir uns eine kurzfristige Ersatzlieferung/Kaufpreisminderung vor.

 

Lieferung/ Versand/ Versandkosten/ Einbau

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach der Lieferung auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen sind innerhalb 2 Tagen schriftlich geltend zu machen. In begründeten Fällen von Werkstoff- oder Fertigungsfehlern wird von uns entsprechender Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Eine bekannt gegebene Beanstandung setzt die Fälligkeit der Zahlung nicht aus. Sendungen mit Transportschäden sind mit Vorbehalt zu entnehmen und dem Transportunternehmen zwecks Tatbestandaufnahme bereits bei der Lieferung zu melden, indem der Schaden in der Annahmebestätigung des Frachtführers vermerkt wird. Bei Missachtung dieser Vorschriften verliert der Käufer jeglichen Anspruch auf Vergütung von Transportschäden. Schadenersatz: Sofern wir gewährleisten, wird der mangelhafte Gegenstand von uns nach unserer Wahl ausgetauscht oder es wird dem Käufer eine entsprechende Preisminderung beziehungsweise Gutschrift erteilt. Die Kosten einer vom Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung, Austauschkosten, Montagekosten sowie Folgekosten, wie z. B. Maschinenstillstandszeiten, werden von uns nicht erstattet. Alle weiteren Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz und Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die genannten Preise enthalten nicht die Kosten für Fracht. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers, ebenso die Kosten für Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Wahl des Beförderungsweges und des Beförderungsmittels erfolgt durch den Lieferanten. Der Kunde ist verpflichtet bei Anlieferung entsprechend Personal bzw. Ladehilfen – wie Gabelstapler – bereitzustellen. Verzögerungen und Kosten, die aufgrund ungenauer Lieferanschriften etc. entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsbedingungen sind moderat: Auf alle Bestellungen erheben wir mit der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Abschlagsrechnung in Höhe von nur 30 Prozent des Auftragswertes, die Restzahlung ist ab Empfang der Ware fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Mahn- und Verzugskosten seit Fälligkeit.
Werden versandbereite Waren zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht abgenommen, sind wir berechtigt, Mehrkosten durch Lagerung,
Doppelversand etc. in Rechnung zu stellen. Sollten uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, werden wir noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung ausführen, beziehungsweise nach entsprechend angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer ein Händler oder eine Industriefirma ist oder zu einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört, ist er berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, so lange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Dies erfolgt im Auftrag der Firma Lenard Tor- und Zaunsysteme, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen des § 950 BGB in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum der Lenard Tor- und Zaunsysteme bleibt. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware, solange sie nicht vollständig bezahlt ist, zu pflegen und vor Beschädigungen und Diebstahl zu sichern.

 

Beanstandungen und Gewährleistung

Beanstandungen, siehe Pkt. 4., Beanstandungen bei Lieferung.
Achtung: Ware, die in irgendeiner Weise Anlass zur Beanstandung gibt, darf nicht eingebaut werden, da damit der Austausch und die Rücknahme ausgeschlossen werden.
Beanstandungen, die erst nach Inbetriebnahme auftreten, sind uns unverzüglich schriftlich zu melden und möglichst eingehend zu schildern, ggf. Einsendung von Fotos etc. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 1 Jahr.
Ausgeschlossen sind Ansprüche, die aufgrund fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhaftem Baugrund etc., d.h. Ansprüche, die durch uns nicht zu vertreten sind.
Wir behalten uns die eigene Besichtigung des Schadens durch uns, bzw. durch uns beauftragte Firmen vor. Weiter gehende Ansprüche des Käufers z.B. auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile ist Marl, sofern der Kunde Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht.

  

 

Allgemeines

Sollten Teile vorstehender Bedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird von den Vertragsparteien eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung vereinbart. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

 

Produkthaftungsklausel:

Die vorstehenden Informationen und unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche, erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nur als unverbindliche Hinweise auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Die Beratung befreit Sie nicht von einer eigenen Prüfung unserer aktuellen Beratungshinweise – insbesondere unserer. Sicherheitsdatenblätter und technischen Informationen – und unserer Produkte in Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte und der aufgrund unserer anwendungstechnischen Beratung von Ihnen hergestellten Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nach unseren jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Maßgebend sind die Angaben auf der jeweiligen Auktionsseite, auch wenn sie von den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.